Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund erlassen die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (kurz UVV und seit Mai 2014 auch als DGUV Vorschriften bezeichnet). Diese Vorschriften legen nicht nur die grundlegenden Standards fest, sondern schreiben auch regelmäßige UVV-Prüfungen vor.
Die Unfallverhütungsvorschriften sind verbindliche Rechtsnormen. Arbeitgeber stehen somit in der Pflicht, regelmäßig UVV-Prüfungen durchführen zu lassen, um die Sicherheit von zur Verfügung gestellten Betriebs- und Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Unternehmer sollten die Verpflichtung zur UVV-Prüfung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die Vernachlässigung kann nämlich im Falle eines Falles zu Verlust des Versicherungsschutzes, Schadenersatzforderungen, Bußgeldern und sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Wir, als starker Partner, stehen unseren kunden mit Rat und Tat verlässlich zur Seite.
Wir prüfen die Arbeitsmittel unserer Kunden sorgfälltig und gewissenhaft, beraten bei der Neu-oder Ersatzbeschaffung und protollieren die Ergebnisse transparent und nachvolziehbar und melden uns automatisch vor ablauf der aktuellen Prüfung.
Sprechen Sie uns gerne an.